Kontakte, Handel und Tests: Das ist der neue Lockdown-Plan für Deutschland
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Nach monatelangem Corona-Lockdown haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel weitere Öffnungsschritte beschlossen, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Die Folgen für Gastronomie, Hotels und andere Lebensbereiche erfahren Sie in unserer Bildergalerie.

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Lockdown soll verlängert werden
1/17 - Nach monatelangem Corona-Lockdown haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel schon ab kommender Woche weitere Öffnungsschritte beschlossen, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Grundsätzlich wird der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis 28. März verlängert. © Felix Zahn/photothek.net via www.imago-images.de, imago images/photothek
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Kontaktbeschränkungen sollen gelockert werden
2/17 - Die Kontaktbeschränkungen sollen aber gelockert werden: Ab Montag sind bundesweit wieder Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt - plus deren Kinder bis 14. Derzeit sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner als 35 sollen sich sogar drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen dürfen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft - dann dürften sich erneut nur zwei Menschen treffen. © Uwe Anspach, dpa
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Öffnung von bestimmten Geschäften
3/17 - Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden und damit ab 8. März wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte und eine begrenzte Zahl an Kunden pro 20 Quadratmetern. Dasselbe gilt für Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-und Flugschulen. In einzelnen Bundesländern wie etwa Bayern sind diese Betriebe schon wieder geöffnet, nun sollen die Lockerungen bundesweit vereinheitlicht werden. © Bernd Böhner, NN
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Einzelhandel darf unter Einschränkungen öffnen
4/17 - Auch für den restlichen Einzelhandel gibt es eine Perspektive: Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen Geschäfte wieder öffnen - allerdings nur mit einer beschränkten Anzahl von Kunden pro Quadratmeter. © via www.imago-images.de, NNZ
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Ab Inzidenz von unter 100: "Click and Meet" für Einzelhandel
5/17 - Ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 kann man in Geschäften im sogenannten "Click and Meet"-Verfahren wieder einkaufen. Dabei darf man das Geschäft nur betreten, wenn man vorab telefonisch oder online einen Termin gebucht hat. © Bernd von Jutrczenka
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Kostenlose Schnelltests
6/17 - Es soll deutlich mehr getestet werden: Jeder Bürger soll einmal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen Schnelltest bekommen. Durchgeführt werden sollen sie in entsprechenden Testzentren. © Eduard Weigert, NNZ
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Schnelltests für Kindergärten und Schulen
7/17 - Auch die Öffnung der Schulen wird Schnelltests flankiert: Personal in Schulen und Kitas "sowie alle Schülerinnen und Schüler" soll mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Präsenzwoche angeboten werden. © Will Lester via www.imago-images.de, imago images/ZUMA Wire
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Homeoffice-Pflicht verlängert
8/17 - Die Homeoffice-Pflicht wird bis 30. April verlängert. © Fabian Strauch, dpa
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Schnelltests in Unternehmen
9/17 - Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen Antigen-Schnelltests angeboten werden, um auch in Unternehmen schnell testen zu können. © Zacharie Scheurer, dpa
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Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten
10/17 - In Regionen, in denen lediglich die 100er-Marke unterschritten wird, könnten laut dem neuen Entwurf dann auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Sinkt die Inzidenz unter 50, fällt die Terminpflicht weg. © Hagen Gerullis, NN
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Lockerungen im Sportbereich
11/17 - Für Sportreibende gibt es gute Aussichten: Liegt die Inzidenz unter 100, ist Individualsport im Freien ab Montag mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Fällt der Wert unter 50, dürfen im Freien sogar bis zu zehn Menschen gemeinsam trainieren - allerdings nur in kontaktfreien Sportarten. Bleibt er 14 Tage lang stabil bei unter 50 Neuinfektionen, ist auch kontaktfreier Sport im Innenbereich erlaubt. © Sportfoto Zink / WoZi
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Gastronomie-Lockerungen erst bei stabiler Inzidenz unter 50
12/17 - Bleibt die Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, darf die Außengastronomie unter strengen Auflagen wieder öffnen. Der früheste mögliche Termin dafür wäre demzufolge der 22. März. © Chris Emil Janssen via www.imago-images.de, imago images/Chris Emil Janßen
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Theater, Opernhäuser und Fitnessstudios
13/17 - Auch er Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos soll bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 wieder möglich sein. Auch Fitnessstudios dürften dann öffnen. © HALLDOR KOLBEINS
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Fünfter Öffnungsschritt bei Inzidenzen unter 35
14/17 - Ein fünfter Öffnungsschritt ist vorgesehen, wenn weitere zwei Wochen nach den vorhergehenden Lockerungen die Inzidenz stabil unter 50 bleibt. Dann können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich möglich sein, ebenso Kontaktsport in Innenräumen. © Christian Ohde via www.imago-images.de, imago images/Christian Ohde
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Hotelöffnungen noch nicht verhandelt
15/17 - Über weitere Lockerungen etwa für Innenbereiche von Restaurants, für Veranstaltungen, Reisen und die Hotellerie soll erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde beraten werden. Als Termin ist der 22. März vorgesehen. © Oliver Berg, dpa
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Keine weiteren Lockerungen zu Ostern
16/17 - Die neuen, gelockerten Kontaktbeschränkungen gelten auch über die Osterfeiertage. Es dürfen sich also fünf Menschen plus Kinder und Jugendliche unter 14 aus zwei Haushalten treffen, wenn die Inzidenz regional unter 35 liegt, dürfen es bis zu zehn Personen sein. © Sabine Gudath via www.imago-images.de, imago images/Sabine Gudath
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Corona-Impfungen in Arztpraxen spätestens ab April
17/17 - Spätestens ab Anfang April soll nicht nur in Impfzentren, sondern auch in Arztpraxen geimpft werden. Das soll für mehr Flexibilität bei der Durchführung der Impfungen sorgen. © Monika SkolimowskaAnzeige