Nürnberg - Der Lockdown hat auch Auswirkungen auf Bestattungen. Wie berichtet, dürfen seit vergangenem Mittwoch nur noch Ehe- und Lebenspartner und Verwandte ersten und zweiten Grades an Beisetzungen teilnehmen. Nachdem die Friedhofsverwaltung nun die finalen Vorgaben der Staatsregierung hat, hat sie die Regelungen präzisiert und es gibt für Nicht-Verwandte etwas Hoffnung.

Für Nürnberg gilt nun: „Bestehen außergewöhnliche Familienverhältnisse, kann die Friedhofsverwaltung aus sozialen Gründen auch andere Familienmitglieder in vergleichbarer Stellung an Stelle der Genannten zulassen.“ Dieser Passus ermöglicht es, auch Personen zuzulassen, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind. Das könnte beispielsweise in Situationen greifen, wenn jemand einen Menschen gepflegt und bis ans Ende des Lebens begleitet hat. Jede Entscheidung dazu wird individuell getroffen.

Dem Chef der Friedhofsverwaltung war diese Anpassung enorm wichtig: „Ich wollte eine Öffnungsklausel, um nicht nur der rechtlich, sondern auch der sozial definierten Familie Rechnung zu tragen. Es geht darum, Härten zu vermeiden.“ Kratzer hatte vergangene Woche bereits betont, dass die Regelung der engen Verwandtschaft nicht mehr zeitgemäß sei, es nicht nur um die biologische, sondern auch soziale Familie gehen müsse.

Das Ministerium geht davon aus, „dass der engste Familienkreis im Regelfall nicht mehr als 25 Angehörige umfassen dürfte“. Gerhard Kratzer sagt dazu: „25 Personen sind aber keine zahlenmäßige Begrenzung, sondern ein Orientierungswert. Ab 25 Personen würden wir genauer hinschauen, ob es sich um eine Großfamilie handelt.“

Wie viele Menschen in einer Trauerhalle anwesend sein dürfen, entscheidet die Zahl der – mit Abstand – verfügbaren Sitzplätze, nach Möglichkeit wird die Feier mit Lautsprechern nach draußen übertragen. Stehplätze sind nicht erlaubt.


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