Komplett-Lockdown! Welche Geschäfte geöffnet haben - und welche nicht
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Bund und Länder haben angesichts der hohen Infektionszahlen drastische Maßnahmen ergriffen. Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis zum 14. Februar. Wir listen auf, welche Geschäfte geöffnet haben und welche nicht.

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Lebensmittel
1/15 - Bund und Länder haben angesichts der hohen Infektionszahlen drastische Maßnahmen ergreifen. Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis zum 14. Februar. Wir listen auf, welche Geschäfte geöffnet haben und welche nicht. Wochen- und Getränkemärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln dürfen weiterhin öffnen. © Marcel Kusch, dpa
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Baumärkte
2/15 - Der Verkauf der sogenannten "Non-Food-Produkte, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind" - also Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Spielwaren, Bekleidung oder Gerätschaften - soll "eingeschränkt und darf keinesfalls ausgeweitet werden", heißt es im Beschluss. Baumärkte, Kaufhäuser, Friseursalons und Boutiquen müssen geschlossen bleiben. © Sven Hoppe, dpa
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Drogerien
3/15 - Drogerien bleiben weiterhin geöffnet, da sie Ware für den täglichen Bedarf bereitstellen. © Omar Marques via www.imago-images.de, imago images/ZUMA Wire
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Babyfachmärkte
4/15 - Auch Babyfachmärkte zählen zu den Geschäften, die den täglichen Bedarf decken - und bleiben demnach geöffnet. © Fredrik von Erichsen, dpa
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Tierbedarf
5/15 - Nicht nur die Menschen, sondern freilich auch die Tiere haben tägliche Bedürfnisse. Entsprechend bleiben auch Futtermittel- und Tierbedarfsmärkte während des Lockdowns offen. © Silke Heyer/dpa
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Großhandel
6/15 - Der Großhandel darf seine Türen weiterhin öffnen. © Axel Heimken, dpa
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Gastronomie
7/15 - Wie bereits im Teillockdown seit dem 2. November sind Restaurants und Kneipen geschlossen. Gastronomen dürfen ihre Speisen zum Abholen anbieten oder ausliefern. Der Verzehr vor Ort ist nicht gestattet. © www.imago-images.de
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Apotheken und Sanitätshäuser
8/15 - Ausgenommen von der Schließung des Einzelhandels sind auch Apotheken und Sanitätshäuser. Selbiges gilt für Drogerien und Reformhäuser. © Eduardo Parra, NN
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Optiker und Akustiker
9/15 - Trotz der Schließung des Einzelhandels dürfen Optiker und Hörgeräteakustiker weiterhin ihre Türen öffnen. © Robert Günther/dpa
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Körperpflege
10/15 - Während Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - also Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios - aufgrund der unabdingbaren körperlichen Nähe geschlossen werden müssen, dürfen medizinisch notwendige Therapien weiter durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise die Physio-, Ergo- und Logopädie sowie die Podologie. © JONATHAN NACKSTRAND, AFP
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Tankstellen und Werkstätten
11/15 - Um auch während des harten Lockdowns besonders in Notfällen die Mobilität gewährleisten zu können, bleiben Tankstellen sowie Kfz- und Fahrradwerkstätten geöffnet. © Felix König, dpa
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Banken und Sparkassen
12/15 - Banken und Sparkassen dürfen ebenfalls trotz des Lockdowns weiterhin ihre Pforten öffnen. © Peter Kneffel, dpa
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Poststellen
13/15 - Im Lockdown wird im Internet bestellt, vor Weihnachten werden Pakete verschickt: Die Poststellen bleiben während des Lockdowns geöffnet. © Bernd Wüstneck, NN
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Reinigung
14/15 - Reinigungsdienstleister und Waschsalons bleiben offen. © Armin Weigel, NZ
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Zeitung
15/15 - Der Verkauf von Zeitungen ist erlaubt. © Stefan Hippel, NNZAnzeige