Nürnberg hat bei der 7-Tage-Inzidenz die 200er-Marke überschritten. Das zieht einige Konsequenzen nach sich, die ab dem 1. Dezember gelten sollen. Lesen Sie hier, inwieweit Schulen, Märkte und Bildungsangebote betroffen sind.
1/5 - Wechselunterricht: Da in Nürnberg die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten ist, gilt an Nürnbergs Schulen ab dem 1. Dezember ein neues Unterrichtskonzept. Der Unterricht soll dann im Wechsel in Präsenz- und Distanz-Phasen stattfinden. Dafür werden Klassen geteilt und Gruppen gebildet. © Harald Sippel, NN
2/5 - Alkoholkonsum in der Stadt: Der Alkoholausschank "to go" ist in der Maskenpflicht-Zone der Innenstadt weiter erlaubt, allerdings darf er innerhalb dieses Bereichs nicht getrunken werden. Die Stände der "Weihnachtsinseln" in der Innenstadt dürfen nur Kinderpunsch und andere alkoholfreie Getränke ausschenken. Glühwein darf man zwar trotzdem dort kaufen, aber nur kalt und in Flaschen abgefüllt - also nicht verzehrfertig. © Jens Kalaene, NN
3/5 - Märkte: Wochenmärkte und andere Märkte, die Lebensmittel verkaufen, bleiben erlaubt. Das gilt allerdings nicht für Floh- und andere Warenmärkte: Sie sind verboten. © pr_by Elite Pix
4/5 - Bildungsangebote: Bibliotheken, das Bildungszentrum, Fahr- und Musikschulen bleiben ab Dienstag ebenfalls geschlossen. © Roland Fengler, NNZ
5/5 - Feuerwerk: Bei diesem Thema ändert sich in Nürnberg wenig. Die Verbotszonen in der Innenstadt, die es auch schon in den letzten Jahren gab, bleiben bestehen. Ansonsten gibt es kein generelles Verbot für Feuerwerk. © Michael Matejka, NN