Neue Corona-Beschlüsse: Friseure dürfen öffnen, Läden noch nicht
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Um die Infektionszahlen trotz der Verbreitung neuer Virusvarianten im Griff zu behalten, haben sich Bund und Länder Mitte Februar auf weitere Maßnahmen geeinigt. Der Lockdown wird verlängert, einige Änderungen gibt es aber trotzdem. Die Regeln im Überblick.

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1/10 - © Kay Nietfeld, dpa

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Lockdown bis 7. März
2/10 - Am 14. Februar wäre der Lockdown beendet gewesen, nun soll er bis in den März hinein verlängert werden. Bund und Länder haben sich auf ein neues Enddatum geeinigt: Die Maßnahmen sollen bis zum 7. März gelten. Am 3. März wird erneut beraten. © Arne Dedert, dpa
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Friseur-Besuch wieder erlaubt
3/10 - Friseure können aufatmen: Für sie gilt eine Ausnahme, trotz Lockdown-Verlängerung dürfen sie ihre Salons ab 1. März wieder öffnen. Ein professioneller Haarschnitt ist unter Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln im März also wieder erlaubt. © iStock.com/Ziga Plahutar
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Entscheidungen über Schulöffnungen in Länderhand
4/10 - Ob und wie Schulen geöffnet werden, soll nun in der Hand der Länder liegen. Bundesweite Regelungen gibt es nicht mehr, es gilt die Kultushoheit der Länder. © Philipp von Ditfurth, dpa
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Inzidenz soll unter 35 sinken
5/10 - Ausschlaggebend für Lockerungen im März soll nun ein Inzidenzwert von 35 sein. Bisher galt ein Wert von unter 50 als erstrebenswert. Wird ein entsprechender Wert erreicht, könnten zunächst Geschäfte, Museen und Galerien wieder öffnen. In einem zweiten Schritt wäre die Lockerung von Kontaktbeschränkungen und Regelungen für Gruppensport möglich. © Nicolas Armer, dpa
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Kontaktbeschränkungen
6/10 - Seit dem 2. November ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal dürfen zehn Personen zusammenkommen. © Uwe Anspach, dpa
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Private Treffen
7/10 - Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche sich möglichst nur noch mit einem festen Freund oder Freundin in der Freizeit treffen. Private Zusammenkünfte mit Freunden oder Bekannten sollen sich idealerweise ebenfalls auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, private Feiern unterbleiben. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis. © Hans-Joachim Winckler
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Schutz von Risikogruppen
8/10 - Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen erhalten zum Schutz vor dem Coronavirus ab Dezember 15 Stück vergünstigte FFP2-Masken, für die sie nur eine geringe Eigenbeteiligung zahlen müssen. © Christoph Schmidt, dpa
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Nachverfolgung von Infektionen
9/10 - Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden. © Sebastian Gollnow/dpa
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Corona-Warn-App
10/10 - Die Corona-Warn-App hat in den vergangenen Monaten immer wieder neue Funktionen bekommen. Neueste Änderung: Sie funktioniert nun auch auf älteren Smartphones wie dem iPhone 5. Bisher haben etwa 25 Millionen Menschen die App heruntergeladen - um wirklich effizient zu arbeiten, müsste die Nutzerzahl aber noch steigen, sagen Experten. © Florian Ulrich/www.imago-images.deAnzeige