Wellness, Familienfeiern und Busreisen: Das ist seit Juni trotz Corona wieder möglich
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Seit Ende Mai lockert die bayerische Regierung die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie Schritt für Schritt. Durch die Verlängerung der Sperrstunde und andere Erleichterungen seit dem 16. Juni geht es für die Bürgerinnen und Bürger wieder ein Stück mehr Richtung Normalität.

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Lockerungen für Sportler
1/16 - Ab dem 22. Juni wird die Obergrenze für den Indoor- und Outdoorsport aufgehoben, die bisher 20 Personen umfasste. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung), heißt es seitens der Regierung. © Sportfoto Zink / WoZi
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Sperrstunde verlängert
2/16 - Wer bleibt nicht gerne während einer lauen Sommernacht länger sitzen: Zumindest bis 23 Uhr, also eine Stunde länger, darf die Gastronomie ab dem 17. Juni öffnen. © pixabay3 / 16
Wieder duschen auf dem Campingplatz
3/16 - Auch die sanitären Anlagen wie etwa Gemeinschaftsduschen dürfen auf Campingplätzen wieder benutzt werden, so Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). © privat
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Erleichterungen für Busreisen
4/16 - Laut Wirtschaftsminister Aiwanger dürfen in Reisebussen wieder alle Plätze belegt werden, wenn die Passagiere Masken tragen. Gruppenreisen seien möglich. © Volvo/ampnet
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Bis zu zehn Personen treffen
5/16 - Zum 17. Juni erweitert die Landesregierung die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich zehn Personen treffen. Das heißt, die Grillparty mit Freunden und Nachbarn ist wieder möglich, und auch der Stammtisch darf sich im Wirtshaus wieder treffen. © Monkey Business Images
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Familienfeiern wieder möglich
6/16 - Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen oder auch Betriebsversammlungen sind ab dem 22. Juni mit bis zu 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Außenbereich zulässig. © pixabay
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Wellness- und Saunabreiche bald wieder offen
7/16 - Nachdem die Freibäder bereits wieder offen haben, dürfen die Wellness- und Saunabetreiber ab dem 22. Juni nachziehen. Das gilt auch für Hallenbäder. © Colourbox.de
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Kühles Nass im Freibad
8/16 - Zwar müssen die Betreiber einiges beachten, doch seit 8. Juni dürfen Freibäder in Bayern wieder öffnen. © Kay Nietfeld, dpa
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Der Tanzboden bebt wieder
9/16 - Seit dem 8. Juni dürfen auch Tanzschulen und Reha-Zentren wieder die Pforten öffnen. © Peter Endig, dpa
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Fitnessstudios seit 8. Juni offen
10/16 - Pumpen und laufen: Seit dem 8. Juni sind die Türen der Fitnessstudios wieder geöffnet. © Bernd Wüstneck, dpa
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Wieder Filmerlebnisse auf großer Leinwand
11/16 - Die Kinos sind seit dem 15. Juni wieder offen. Allerdings dürfen im Innenbereich nur 50 Leute Platz nehmen, außen sind 100 Gäste erlaubt. Es herrscht Maskenpflicht. © Robert Michael, dpa
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Theater seit dem 15. Juni offen
12/16 - Auch Theater haben seit dem 15. Juni wieder geöffnet - mit den gleichen Regelungen wie für Kinos. © STEPHANE DE SAKUTIN, AFP
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Kitas und Schulen
13/16 - Bis zum 1. Juli sollen alle Kinder und Schüler wieder zurück in die Kindertagesstätten und Schulen dürfen. © Britta Pedersen, NN
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Bayerns Schlösser
14/16 - Generell dürfen Schlösser seit dem 30. Mai wieder besucht werden. Doch einige Besuchermagnete wie Neuschwanstein, Linderhof oder die Residenzen in Würzburg und München mussten bis nach dem verlängerten Wochenende warten und sind erst seit dem 2. Juni wieder zugänglich. © Karl-Josef Hildenbrand, dpa
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Hotels öffnen seit dem 30. Mai wieder die Türen
15/16 - Wandern und danach irgendwo übernachten? Das geht wieder: Seit dem 30. Mai öffnen Pensionen, Ferienhäuser und Hotels wieder die Pforten. © TOBIAS SCHWARZ, AFP
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Volldampf für die Fluss- und Seenschifffahrt seit 30. Mai
16/16 - Die Fluss- und Seenschifffahrt darf seit dem 30. Mai 2020 wieder Gäste befördern. © Bernd Wüstneck, dpaAnzeige