Gastronomie öffnet wieder: Diese Regeln gelten seit Montag
8 Bilder
Nach wochenlangem Betriebsverbot durften am Montag die Gastronomien in Bayern auch ihre Innenräume wieder öffnen. Wer sich nun aber auf einen Besuch beim Lieblingslokal freut, muss sich auf allerhand coronabedingte Maßnahmen einstellen. In unserer Bildergalerie haben wir die geltenden Regeln zusammengefasst.

1 / 8
Angepasste Öffnungszeiten
1/8 - Seit Montag dürfen Speisewirtschaften in Bayern auch im Innenbereich wieder öffnen, allerdings nur von 6 bis 22 Uhr. Schnellimbisse, die früher auch noch spät in der Nacht offen hatten, dürfen also keine Gäste nach 22 Uhr mehr hineinlassen. © Stefan Sauer, dpa
2 / 8
Betreten des Lokals
2/8 - Anders als früher darf ein Lokal nicht mehr so ohne Weiteres betreten werden: In der Regel finden sich Markierungen oder Abzäunungen vor den Eingängen, an denen die Gäste warten sollen. Sie werden dann vom Personal zum Tisch geführt. © Fabian Strauch, dpa
3 / 8
Reservierung vorab ist erforderlich
3/8 - Bevor eine Gaststätte besucht werden kann, sollte reserviert werden, damit der Wirt die Kontaktdaten hat. Eine Gruppenreservierung für mehrere Tische ist aber nicht erlaubt. Und wer spontan essen geht... © Hendrik Schmidt, dpa
4 / 8
Spontaner Besuch nur mit Auflagen
4/8 - ... muss in einer Gästeliste den Namen, die Telefonnummer und die Uhrzeit eintragen – zumindest von einer Person pro Gruppe. So soll sichergestellt werden, dass man Bescheid bekommt, wenn sich herausstellt, dass ein Corona-Infizierter im gleichen Zeitraum essen war. © Harald Sippel, Harald Sippel
5 / 8
Angegebene Daten
5/8 - Was aber passiert mit den Daten, die die Besucher beim Restaurant hinterlassen? Die angegebenen persönlichen Informationen werden nach einem Monat vernichtet. © Martin Schutt, dpa
6 / 8
Personen, die das Lokal besuchen dürfen
6/8 - Maximal zwei Haushalte dürfen an einem Tisch zusammensitzen, also etwa zwei Familien, Paare, WGs oder Einzelpersonen. © NEWS5 / Merzbach, NEWS5
7 / 8
Diese Schutzmaßnahmen gelten
7/8 - Vor allem der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern soll die Gäste vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Zudem herrscht Maskenpflicht, am Tisch allerdings nicht. Auch das Personal muss Mundschutz tragen, wenn es den Mindestabstand nicht einhalten kann. © John Locher, dpa
8 / 8
Bei Symptomen zuhause bleiben
8/8 - Wer in den 14 Tagen zuvor zu Covid-19-Fällen Kontakt hatte, darf kein Lokal besuchen. Auch wer Symptome wie Husten und Fieber hat, darf nicht kommen. Der Wirt kann dann den Zutritt zur Gaststätte verwehren. © Daniel Karmann, dpaAnzeige