Nürnberg - Gilt auch in Einkaufspassagen die Maskenpflicht? Ist es zulässig, dass Security-Kräfte, die aktuell in der Coronakrise in Kundenpassagen den Zutritt zu einzelnen Läden regeln, keinen Mundschutz tragen?

In den Sebalder Höfen sorgte ein Sicherheitsmann ohne Maske vor einem Supermarkt für Unmut bei Kunden. Umweltreferentin Britta Walthelm hat die Infos. "In Läden gilt bekanntlich für Personal und Kunden die Maskenpflicht, die Betreiber müssen kontrollieren, ob sich daran gehalten wird.

Sie müssen in ihren Geschäften außerdem dafür sorgen, dass die Kunden einen Abstand von 1,5 Metern halten können und auf 20 Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen. Die Maskenpflicht für alle gilt auch in verbindenden Kundenpassagen. Also müssen Sicherheitsmitarbeiter dort, auch wenn sie vor einem Laden den Einlass regeln, wie alle anderen einen Mund-Nasen-Schutz tragen."


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