
Die Möglichkeit, Zuständigkeiten des Gesamtgemeinderates auf einen ad hoc gebildeten Ferienausschuss zu übertragen, obwohl er in der jeweiligen Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist, galt nur für einen begrenzten Zeitraum und nur aufgrund der Ausnahmesituation in Zeiten der Pandemie. Das stellte das Innenministerium in seinem Rundschreiben klar, so die Pressestelle des Landratsamtes.
In dieser Woche fand die erste und einzige Sitzung des Ferienausschusses des Kreistages statt. Auf Kreisebene ist diese Form des Beratungsgremiums überhaupt nicht vorgesehen. Nach dem 1. Mai, wenn die Sitzungsperiode der neuen kommunalen Räte beginnt, wird es diesen Ausschuss auch nicht mehr geben, sagt Holger Strehl von der Pressestelle. Er bereitet gerade einen Entwurf für die neue Geschäftsordnung des Kreistages vor und muss sich daher von Amts wegen mit solchen Fragen beschäftigen. Die konstituierende Sitzung des Kreistages wird am 20. Mai stattfinden. Aufgrund des Abstandsgebotes ausnahmsweise in einer Dreifachturnhalle: 60 Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen plus Verwaltung plus Öffentlichkeit müssen schließlich erst einmal untergebracht werden, ohne zu viel Nähe zuzulassen.
Der Stadtrat von Forchheim trifft sich zu seiner ersten Sitzung am 7. Mai im Kolpingsaal. Auch die letzte Sitzung des alten Stadtrates am 28. April (16 Uhr) wird schon dort stattfinden. Der Ebermannstädter Stadtrat (20 Personen plus Bürgermeisterin) weicht für seine konstituierende Sitzung am 11. Mai in die Stadthalle aus, also auch in eine Dreifachturnhalle. Ausschusssitzungen mit neun Räten plus Bürgermeisterin finden im Veranstaltungszentrum am Hasenberg statt. Für Verwaltung und Öffentlichkeit, so Pressesprecher Andreas Kirchner, bleibt dann allerdings nicht mehr viel Platz übrig.
Alle Gemeinden Bayerns müssen die konstituierende Sitzung der neu gewählten Gremien innerhalb der ersten 14 Tage der neuen Wahlperiode durchführen, so das Innenministerium. Kreistage müssen sich binnen der ersten vier Wochen konstituiert haben. Zum Pflichtprogramm der ersten Sitzung gehört es, Arbeits-Ausschüsse des Gesamtgremiums einzurichten, ein Auszählverfahren für deren proportionale Besetzung festzulegen sowie darüber abzustimmen, wie viele Stellvertreter und
Es handelt sich in beiden Fällen – Vizeposten wie Ausschussbildung – um hochpolitische Angelegenheiten. Sie werden gerade jetzt in Beratungen der Fraktionen untereinander, aber auch mit den Gemeinde-/Kreisverwaltungen besprochen und ausgehandelt.
Die Vize-Posten beispielsweise können als Spiegel der Größe der Fraktionen betrachtet werden. Dementsprechend können es zwei oder sogar drei Stellvertreter sein. Landrat Hermann Ulm (CSU), dem nicht zu Unrecht ein sehr großes Harmoniebedürfnis nachgesagt wird, sprach sich nach seiner ersten Wahl 2014 für drei Vizes aus: zu besetzen durch CSU (größte Fraktion), FW und SPD. Dementsprechend müssten die Stellvertreter nun nach dem Wahlergebnis vom 15. März von CSU, FW und Grünen kommen.
Die Grünen allerdings, so Fraktionssprecher Karl Waldmann, hielten 2014 zwei Stellvertreter für ausreichend. Außerdem sagte seine Fraktion damals, die erste Stellvertretung solle mit einem Vertreter der zweitstärksten Fraktion besetzt werden, weil der Landrat ja schon der CSU angehöre. Dies wären heute wie damals die Freien Wähler. Doch wie sich seine Fraktion diesmal verhalten wird, so Waldmann, sei noch nicht endgültig besprochen.
Beim Thema Vize-Posten würden es die Jungen Bürger laut Sprecher Jürgen Schleicher bei drei Personen belassen. Die von ihnen genannten Auswahlkriterien sind recht weit gefasst: Größe der Fraktion, Ansehen/Bekanntheit der vorgeschlagenen Personen, Gemeinsamkeiten von politischen Themen. Die FDP hält zwei Stellvertreterposten für den Landrat für ausreichend, so ihr Sprecher Sebastian Körber.
Die SPD will, dass es bei drei Stellvertretern für den Landrat bleibt. Sie selbst will wieder einen Kandidaten für das Amt aufstellen, obwohl sie nur die viertgrößte Fraktion stellt nach CSU, FW und Grünen. Auch die FW wollen weiterhin drei Stellvertreter. Die Fülle der Aufgaben spreche dafür, teilt Manfred Hümmer mit. Wichtiger als die Fraktionszugehörigkeit sei den Freien Wählern, so Hümmer, „dass der- oder diejenige auch menschlich zum Landrat passt“.