Stück für Stück sollen bayerische Geschäfte ab dem 20. April wieder Kunden empfangen dürfen. Damit das möglich ist, müssen Kunden und Verkäufer aber einige Regeln einhalten. Hier erfahren Sie, was mit der Lockerung der Verkaufsbeschränkungen wichtig wird.
1/5 - Mitarbeiter und Kunden in bayerischen Geschäften sollen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies ist eine der Grundlagen, die für die Wiederöffnung von Läden wichtig sind. Ab 20. April sollen die Beschränkungen im bayerischen Einzelhandel schrittweise gelockert werden. Sollte diese Gebot nicht eingehalten werden, könnte es laut Ministerpräsident Markus Söder zu einer Maskenpflicht kommen. © HMB Media / Patty Varasano via www.imago-images.de, imago images/HMB-Media
2/5 - Beim Einkauf muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Um das zu gewährleisten, darf maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche in ein Geschäft. Einkäufer sollten sich also auf Einlasskontrollen gefasst machen. © Georg Wendt, dpa
3/5 - Gute Nachrichten für alle Heimwerker: Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien dürfen als erstes wieder ihre Pforten öffnen. Los geht es am Montag, 20. April. © Hans-Joachim Winckler, NZ
4/5 - Eine Woche später, am 27. April, sind dann Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler an der Reihe. Außerdem dürfen dann auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern wieder Kunden bedienen. © Bernd Böhner, NN
5/5 - Wer sich nach einem neuen Haarschnitt sehnt, muss sich allerdings noch etwas gedulden. Voraussichtlich dürfen Friseure erst ab dem 4. Mai wieder Kunden empfangen. © Sebastian Gollnow, dpa